BEDINGUNGEN ERFÜLLUNG DER ERWEITERTEN GARANTIE

 

  • Die Garantie wird nur für Fahrzeuge gewährt, die im angegebenen Aktionszeitraum über das
    Händlernetz der KSR Group GmbH verkauft wurden.
    Diese Garantie gilt nur für Neufahrzeuge.
  • Diese Garantie gilt nur für den Erstbesitzer des Fahrzeuges und ist „nicht“ übertragbar.
  • Die Garantie kann nur innerhalb der vereinbarten Garantiezeit, bei einem von der KSR Group GmbH
    autorisierten Brixton-Händler, geltend gemacht werden.
  • Ein eventueller Garantiefall muss bis längstens 3 Werktage nach einem Vorfall, an einen von der KSR
    Group GmbH autorisierten Händler gemeldet werden.
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle Reparaturen und Wartungsarbeiten, während der gesamten
    Garantielaufzeit von 48 Monaten, nur bei von der KSR Group GmbH autorisierten Brixton-Händlern
    durchgeführt zu lassen.
  • Der Anspruch einer Garantiereparatur darf nur von einem der KSR Group GmbH autorisierten BrixtonHändler geprüft werden und darf nur von einem autorisierten Händler bearbeitet werden.
  • Die Bedingung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage des vollständigen ausgefüllten
    Wartungsheftes, gemäß Wartungsintervall lt. Hersteller, zum Zeitpunkt der Garantie.
  • Bei Inanspruchnahme der Garantie müssen alle erforderlichen Unterlagen, wie die länderspezifischen
    Zulassungsdokumente, das vollständig ausgefüllte Wartungsheft, die Bestätigung der gültigen 4-
    jährigen Garantie, unter Bekanntgabe des km-Standes, vorgelegt werden.
  • Die Garantie erlischt, wenn das in Kilometern und Monaten angegebene regelmäßige
    Wartungsintervall, während der Garantiezeit, überschritten wurde.
  • Zu ersetzende Bauteile müssen Originalersatzteile von Brixton sein oder von der KSR Group
    freigegebene Bauteile sein, welche der autorisierte Brixton Händler über die KSR Group GmbH
    bezogen hat.
  • Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen nur die im Benutzerhandbuch erwähnten Schmier- und
    Kraftstoffe verwendet werden.
  • Das Fahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit allen Abschnitten des entsprechenden
    Benutzerhandbuchs verwendet werden, welches bei der Übergabe des Fahrzeuges ausgehändigt wird.
  • Das Fahrzeug darf nicht für kommerzielle Zwecke, Rennen oder vergleichbare Fahrsituationen
    verwendet werden.
  • Es dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Eingriffe am Fahrzeug vorgenommen werden.
  • Die Garantie erlischt, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug in Bezug auf die Identifikationsdaten
    Seriennummer, Motornummer usw. – manipuliert oder beschädigt worden ist.
  • Die Garantie erlischt, wenn die Angaben in den Unterlagen nicht mit den Angaben am Fahrzeug
    übereinstimmen.

 

NACHFOLGENDES WIRD NICHT VON DER GARANTIE GEDECKT

  • Normaler Verschleiß von: Reifen, Filter, Schmiermittel, Zündkerzen, Glühbirnen, Batterie,
    Bremsbeläge, Kupplung und Kupplungsbeläge, Antriebskette, Antriebsritzel, Antriebsrad,
    Gabeldichtringe, usw.
  • Verschleiß von Bauteilen, deren physische Lebensdauer kürzer ist als die Dauer der Garantiezeit.
  • Wird das Fahrzeug 30 Tage oder länger nicht benutzt, muss die Batterie, vor Inbetriebnahme des
    Fahrzeuges, mit einem geeigneten Ladegerät aufgeladen werden. Wird das Fahrzeug, besonders in
    den Wintermonaten, nicht bewegt, so ist die Batterie auszubauen und mit einem geeigneten
    Ladegerät die Selbstentladung der Batterie verhindert werden. Schäden, die durch unzureichende
    Pflege des Fahrzeugs entstanden sind. Bitte beachten Sie, dass gewisse Umstände dazu beitragen
    können, dass die vom Hersteller vorgeschriebene Wartung nicht mehr ausreichend ist und vom
    Konsumenten entsprechend gemäß der Nutzung angepasst werden muss.
  • Schäden, die durch einen Unfall oder unsachgemäße Handhabung verursacht wurden.
  • Schäden auf Oberflächen, welche durch den regulären Betrieb passiert sind.
  • Langfristige Farbechtheit von Kunststoff- und Lackteilen, welche durch Witterungseinflüsse
    entstanden sind.
  • Normale Motorgeräusche und Vibrationen, die die Funktion, den Betrieb oder die Lebensdauer des
    Fahrzeuges nicht beeinträchtigen.
  • Schäden an Fahrzeugen, die durch Missachtung der Einfahrvorschriften, verursacht werden.

 

BEDINGUNGEN UND REGELN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER ERWEITERTEN GARANTIE

Im Rahmen der verlängerten Garantie hat der Käufer über die gesetzliche Frist für Verbraucher (24 Monate)
hinaus das Recht:

  • nur und ausschließlich die in den Bedingungen dieses Garantieheftes genannten Rechte zu fordern nur
    die Behebung der vom autorisierten Brixton-Händler zugestandenen Mängel zu fordern.

ZUSÄTZLICHER HINWEIS

  • Im Falle einer ungerechtfertigten Reklamation behält sich der autorisierte Brixton Händler oder die
    KSR Group GmbH das Recht vor, alle Kosten zurückzufordern, die nicht nur mit der Beseitigung des
    Mangels, sondern auch mit dessen Bewertung/ Bearbeitung verbunden sind.
  • Wir garantieren dem Käufer die Freiheit von Herstellungsfehlern auf die genannten Fahrzeuge für eine
    Dauer von 24 Monaten ab Kaufdatum.